KRIPPENVEREIN -VÖSENDORF

im Verband der Krippenfreunde Österreich

Adresse:

 

Krippenverein Vösendorf

Johannisweg 2

2331 Vösendorf

ZVR: 824521956

Mobil: 0664/325 74 10

 

krippevoesendorf@a1.net

 

 

 

Der NÖ. Landesverband der Krippenfreunde Österreich führt in den Räumen des Krippenverein Vösendorf, Lehrgänge für Krippenbaulehrer und Kursleiter durch.

Information über Ziele, Aufbau und Auftrag

Grundsätzliches,

Lehrplan

Lehrgang

Krippenbaumeisterkurs

Hinweise

Die Weihnachtskrippe gehört zu den beliebtesten Darstellungen der Volkskunst. Die Vielzahl von Krippenwerken zeigt die unterschiedliche historische Entwicklung und die Ausprägung angestammter Eigenheiten durch Jahrhunderte.

Der Verband der Krippenfreunde Österreichs der von Tirol ausgehend, seit 1909 besteht, hat sich zum Ziel gesetzt, dass die Krippe in jede Familie kommt.

Es ist Pflicht und Auftrag, die lebendige Krippentradition in Ihrer Gesamtheit als Ausdruck christlichen Glauben in die Zukunft zu führen.

Die Ortsgruppe der Krippenfreunde und viele Schulen pflegen den Krippenbau und sorgen vor allem dafür, dass die Jugend dazu angeleitet wird.

In vielen Krippenbaukursen konnte umfangreiches Wissen und praktisches Können vermittelt werden. Aus der Notwendigkeit, viele geeignete Krippenbauer heranzubilden, hat sich die „Krippen-Bauschule“ in Vösendorf entwickelt.

An dieser Schule werden Lehrer und Mitarbeiter der Orts– und Landesvereine ausgebildet.

Das steigende Interesse und die laufende fachliche Verbesserung sowie die Verpflichtung zur Erreichung des Lehrzieles erfordern eine straffe und methodische klare Abwicklung der Lehrgänge.

Lehrplan:

Jeder Lehrgang umfasst 40 Arbeitsstunden.

Die Kurse können nur in der angegebenen

Reihenfolge und jeweils nur 1 Lehrgang

Pro Jahr besucht werden!

1.Lehrgang:

Theorie:

Krippenhistorie und Literatur

Standplatz der Krippe

Raumaufteilung und proportionale Bauweise

Werkstoffe und ihre Anwendung

Praxis:

Bau von Höhlen, Grotten mit Gelände aus verschiedenen Materialien

und diversen Bautechniken.

Einbau von Wegen, Stegen, Stiegen, Brücken, Zäunen, Lagerfeuern usw.

Grundieren und fassen (bemalen) der Werkstücke

Botanik

2.Lehrgang:

Voraussetzung zur Teilnahme ist die Bestätigung über vorausgegangenen

Kursarbeiten, ausgestellt von der veranstaltenden Institution.

Stilrichtung orientalisch -Anfertigung von Teilexponaten.

A) Bau einer Krippenruine bzw. eines Krippenstalles mit div. Materialien

B) Bau von runden und eckigen Türmen mit verschiedenem Mauerwerk .Bau eines Stadttorbogens in Verbindung mit Stiegen

C) Bau von Gebäuden und Mauerteilen mit Türen, Fenster, Erker, usw.

D) Grundieren und fassen (bemalen) der Werkstücke

E) Beleuchtungstechnik

3.Lehrgang:

Voraussetzung zur Teilnahme ist die Bestätigung über vorausgegangenen

Kursarbeiten, ausgestellt von der veranstaltenden Institution.

Stilrichtung heimatliche -Anfertigung von Teilexponaten.

A) Bau eines heimatlichen Gebäudes unter Verwendung von verschiedenen Materialien und Stilrichtungen

B) Anfertigung von Zusatzteilen und Zubehör wie Brunnen, Leitern, Heinzen,

C) Maiskolben, usw.

D) Grundieren und fassen (bemalen) der Werkstücke

E) Holzbehandlung

F) Beleuchtungstechnik

4.Krippenbaumeister - Meisterprüfung

A) Voraussetzung zur Teilnahme ist die Bestätigung über selbsttätige vorausgegangenen Kursarbeiten, ausgestellt von der veranstaltenden Institution.

B) Bau eines vollständigen Krippenberges einschließlich Geländebearbeitung, Fassaden, Botanik und Elektrik, orientalisch oder heimatlich, nach  Losentscheid gemäß entsprechender Vorlage in eigenständiger Arbeit innerhalb der vorgeschriebenen 40 Stunden.

C) Grundplattengröße 60 x 50 cm.

D) Nach entsprechender Beurteilung der Arbeit durch eine Kommission kann das Diplom „Krippenbaumeister“ ausgefolgt werden.         

 

Hinweise

1. Zu den Kursleiterlehrgängen werden ausschließlich nur

             Mitglieder des Österreichischen Krippenverband zugelassen

2. Die Teilnahmen an Krippenbaulehrgängen setzt die Bereitschaft voraus, die erworbenen Fähigkeiten als Lehre oder Kursleiter weiterzugeben. 

3. Anmeldungen sind nur über die Ortsvereine möglich, wenn nicht

             vorhanden, über den Landesverband bzw. als Einzelmitglieder

             direkt an den Österreichischen Krippenverband.

4. Die gebauten Exponate sind Eigentum des Kursteilnehmers.

5. Unfälle während des Lehrganges sind versicherungsmäßig nicht  gedeckt und somit übernimmt der Verband keine Haftung.

6. In den Kurslokalen ist der Konsum von Alkohol sowie das Rauchen nicht gestattet.

7. Die Anmeldung ist erst nach Verständigung durch den veranstaltenden Landesverband als verbindlich anzusehen.

8. Sollte die Bestätigung für Kursarbeiten nicht erbracht  werden, werden keine Zertifikate oder Urkunden ausgefolgt.         

Textfeld: Nö. Krippenbauschule